Stundung

Unter Stundung versteht man die temporäre Aussetzung der vereinbarten monatlichen Rückzahlungen des Schuldners an seinen Gläubiger in gegenseitigem Einvernehmen. Zu einer Stundung kann es kommen, wenn der Schuldner für einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage ist, seine Zahlungen zu leisten, jedoch dem Schuldner glaubhaft versichern kann, die Schuld zu einem späteren Zeitpunkt ausgleichen zu können. Die Gewährung einer Stundung liegt im Ermessen des Gläubigers und beruht auf Kulanz und gutem Willen.

Die Fälligkeit eines Darlehens wird entsprechend des Stundungszeitraumes hinausgeschoben. Das Darlehen selbst muss jedoch in voller Höhe zurückgezahlt werden. Ist dem Schuldner bereits bei Vertragsabschluss bekannt, dass es in einem bestimmten Zeitabschnitt zu Zahlungsschwierigkeiten kommen kann, so kann ein Stundungszeitraum bereits in den Vertrag mit aufgenommen werden. Bei unerwarteten Zahlungsschwierigkeiten kann eine Stundung jederzeit nachträglich mit dem Gläubiger vereinbart werden, so dieser gewillt ist, einer Stundung zuzustimmen.

Eine Stundungsvereinbarung unterliegt im Allgemeinen keiner besonderen Form und kann theoretisch auch mündlich erfolgen. Es ist jedoch empfehlenswert, die Schriftform zu wählen, um Missverständnisse auf beiden Seiten auszuschließen. Unterliegt der Vertrag, in den die Stundung aufgenommen werden soll, einer bestimmten Form, so muss die Stundung ebenfalls dieser Form genügen, um Gültigkeit zu haben. Der genaue Stundungszeitraum sollte klar im Vertrag definiert werden.

Umgangssprachlich spricht man auch von Stundung, wenn anstelle einer Einmalzahlung zur Begleichung eines Darlehens eine Ratenzahlung gewährt wird.

Sollte der Schuldner vor Ende des Stundungszeitraumes wider Erwarten in der Lage sein, seine Schuld zu begleichen, kann die Stundung vorzeitig beendet werden.

Kredite vs. Darlehen

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