Geschichte des Kredits
Das Verleihen von Geld gegen Zinsen, also die Vergabe eines Kredites, war lange Zeit einzig den Juden vorbehalten, da im Christentum bis ins späte 17. Jahrhundert ein Zinsverbot galt. Innerhalb der jüdischen Gemeinde war es ebenfalls untersagt, Kredite zu vergeben. Doch die Vergabe an Nicht-Juden war möglich. Somit konnten die Fürsten des Mittelalters leicht an Geld zur Finanzierung ihrer Kriege oder des Hofes kommen. Mit Hilfe von Steuereinnahmen, den von unterworfenen Völkern geforderten Tributzahlungen oder auch von Kriegsbeute wurden diese Kredite dann (manchmal) zurückgezahlt.
Auch Warenkredite gab es bereits. So bekamen z.B. Bauern von Ihren Lehnsherren das Saatgut bereitgestellt und zahlten dies später in Ernteanteilen zurück. Das Risiko war jedoch hoch, denn Missernten führten häufig zur Pfändung von Haus und Hof und führten so unweigerlich in die Zinsknechtschaft.
Die Geschichte der Kreditbriefe reicht ebenfalls bereits bis ins Mittelalter zurück. Kaufleute, die auf ihren Reisen stets dem hohen Risiko ausgeraubt zu werden ausgesetzt waren, hinterlegten häufig Geldbeträge bei Bankiers, die ihnen dafür im Gegenzug einen Kreditbrief ausstellten. Legten sie diesen unterwegs vor, bekamen sie den Betrag auf ihrer Reise Stück für Stück wieder ausgezahlt. Da die frühen Bankiers enge familiäre Bindungen unterhielten, wurde dieses Vorgehen möglich.
Seit Ende des 17. Jahrhunderts gibt es kein offizielles Zinsverbot für Christen mehr. Vor allem der Seehandel und die großen Handelsstädte haben deutlich zur Entwicklung des Bankwesens beigetragen. Es war nicht unüblich, dass die großen Kaufmannsfamilien den Herrscherhäusern oft mit namhaften Krediten unter die Arme griffen. Ein Kreditvergleich zuvor war nicht unüblich.
Niederlassungen der Bankhäuser in mehreren Städten waren zu dieser Zeit noch nicht üblich. Man war daher auf das enge Vertrauensverhältnis angewiesen, das die Bankhäuser untereinander pflegten. Der Geist dieser Tradition besteht heute in den Korrespondenzbanken noch fort.
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